US-Gericht bestätigt Polanskis Rauswurf aus Oskar-Akademie

Oscar-Preisträger Roman Polanski hat im Streit über seinen Ausschluss aus der Oscar-Akademie vor einem US-Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Die zuständige Richterin in Los Angeles erachtete den Rauswurf des Regisseurs wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe und damit wegen Verstößen gegen die Ethikstandards des Filmverbands am 25.08.2020 für rechtmäßig.

Polanski 2018 im Zuge der #Metoo-Debatte von Filmakademie ausgeschlossen

Polanski hatte im Mai 2018 die für die Oscar-Vergabe zuständige Filmakademie im Zuge der #Metoo-Debatte verlassen müssen. Nach Vorwürfen wegen sexueller Übergriffe waren damals auch Entertainer Bill Cosby und Produzent Harvey Weinstein ausgeschlossen worden. 1977 hatte der polnisch-französische Filmemacher unerlaubte sexuelle Handlungen mit einer damals 13-Jährigen vor Gericht zugegeben. Unmittelbar vor der Verkündung des Strafmaßes floh er nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.

Polanskis Anwalt beklagt unfaires Verfahren

Sein Anwalt Harland Braun hatte 2019 Klage gegen die Academy of Motion Picture Arts and Sciences eingereicht. Der Ausschluss Polanskis aus dem Gremium sei zu plötzlich und ohne Anhörung erfolgt, machte er geltend. Sein Mandant habe kein faires Verfahren erhalten. Nach der Niederlage am 25.08.2020 bekräftige Braun seine Position. Polanski würde in Los Angeles vor der Justiz keine Gerechtigkeit erlangen, weil alle Richter das Fehlverhalten der anderen Kollegen decken würden, sagte Braun in einer Stellungnahme gegenüber der dpa. Der Regisseur habe lediglich einen "fairen Vorgang" verlangt.

Bei Wiedereinreise in die USA droht Festnahme

Der Akademie gehören knapp 10.000 Filmschaffende an, darunter Schauspieler, Regisseure, Produzenten, Kostüm- und Set-Designer. Die meisten davon stimmen jedes Jahr über die Oscar-Gewinner ab. Der Oscar-Verleihung im Jahr 2003, bei der Polanski für "Der Pianist" als bester Regisseur ausgezeichnet wurde, war er fern geblieben. Für die US-Behörden gilt er seit dem Fall von 1977 als flüchtig, bei der Wiedereinreise würde ihm die Festnahme drohen.

Anwälte forderten wiederholt Ende der Strafverfolgung

Seine Anwälte haben wiederholt eine Beendigung der Strafverfolgung gefordert. Den damaligen Anklägern haben sie das Vertuschen von Prozessfehlern sowie korrupte Machenschaften vorgeworfen. Auch Polanskis Opfer, eine heute 57 Jahre alte Amerikanerin, hat mehrmals öffentlich bekundet, dass sie nicht gegen den Regisseur vorgehen wolle.

Redaktion beck-aktuell, 26. August 2020 (dpa).

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