US-Bundesgericht: Trump darf unliebsame Follower auf Twitter nicht blockieren

US-Präsident Donald Trump darf laut einer Entscheidung eines New Yorker Bundesgerichts niemanden auf Twitter davon abhalten, seinem Account zu folgen. Trump und sein Social-Media-Team blockieren oft unliebsame Follower seiner Nachrichten. Richterin Naomi Reice Buchwald entschied am 23.05.2018, dies laufe dem ersten Verfassungszusatz zuwider, der die Meinungsfreiheit schützt.

Richterin betont Recht der freien Meinungsäußerung im öffentlichen Raum

Ein Offizieller dürfe niemanden wegen seiner oder ihrer politischen Ansichten blockieren, schrieb die Richterin laut Gerichtsunterlagen zur Begründung. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn dieser Offizielle Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika sei. Weiter hieß es in der Erklärung, es müsse allen gestattet sein, sich frei in einem interaktiven öffentlichen Raum zu engagieren, in dem Regierungshandeln dargestellt werde - und dies sei beim Account @realDonaldTrump der Fall.

Trumps Twitter-Account zählt 52,2 Millionen Follower

Ein Institut der Columbia Universität in New York hatte im Juli 2017 gegen die Blockade von Twitternutzern durch Trump geklagt. Trump hat auf Twitter 52,2 Millionen Follower. Es ist aber nicht klar, hinter wie vielen dieser Accounts echte Menschen und hinter wie vielen Softwareroboter - sogenannte “social bots“ - stecken.

Redaktion beck-aktuell, 24. Mai 2018 (dpa).

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