US- Supreme Court: Bäcker muss keine Hochzeitstorte für Schwule backen

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem Bäcker Recht gegeben, der einem schwulen Paar aus religiösen Gründen keine Hochzeitstorte backen wollte. Der Supreme Court argumentierte in der am 05.06.2018 veröffentlichten Entscheidung, dass eine aus Protest von dem Paar angerufene Kommission im US-Bundesstaat Colorado die Rechte des Bäckers in Bezug auf seinen Glauben verletzt habe. Richter Anthony Kennedy machte in seiner Stellungnahme aber deutlich, dass er in der Entscheidung keinen Präzedenzfall sieht.

Vorinstanzen gaben homosexuellem Paar recht

Der Konditor Jack Phillips aus Colorado hatte sich 2012 geweigert, dem Paar Charlie Craig und Dave Mullins eine Hochzeitstorte zu backen. Er berief sich dabei auf seinen christlichen Glauben. Die beiden legten daraufhin bei der Bürgerrechtskommission von Colorado Beschwerde ein. Die Gesetze des Bundesstaates verbieten es Firmen, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Die Kommission entschied, dass Phillips genau dies getan habe. Zwei Gerichte kamen zu demselben Schluss. Der Bäcker legte daraufhin Berufung beim Supreme Court ein und bekam jetzt Recht.

Supreme Court: Glaube des Bäckers nicht hinreichend berücksichtigt

Das Oberste Gericht argumentierte nun wiederum, die Bürgerrechtskommission habe den Glauben des Mannes nicht hinreichend berücksichtigt. Das Gremium habe sich der religiösen Überzeugung des Mannes gegenüber feindselig verhalten, heißt es in der Stellungnahme von Kennedy. Der Richter nahm dabei Bezug auf Äußerungen von Mitgliedern der Kommission, die Phillips' Glauben seiner Meinung nach verunglimpft hätten. Diese hätten suggeriert, dass religiöse Überzeugungen in Colorados Geschäftswelt nicht uneingeschränkt willkommen seien.

Richter: Kein Präzedenzfall

Kennedy erklärte aber auch, dass es in ähnlich gelagerten Fällen zu einer anderen Entscheidung kommen könnte. Es bedürfe einer tiefergehenden Bewertung in den Gerichten, schrieb er. Dabei müsse sowohl berücksichtigt werden, dass religiöse Überzeugungen nicht unangemessen missachtet werden dürften, wie auch die Tatsache, dass homosexuelle Menschen nicht gedemütigt werden dürften, wenn sie bestimmte Dienstleistungen auf dem freien Markt in Anspruch nehmen wollten.

Zwei Richter stimmten gegen Bäcker

In den USA gibt es noch eine Reihe weiterer Fälle, in denen Geschäfte homosexuellen Paaren Leistungen verweigert hatten – darunter Floristen, Fotografen und Bäcker. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes fiel sieben zu zwei aus. Die beiden liberalen Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor stimmten dagegen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2018 (dpa).

Mehr zum Thema