Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mitgeteilt, sein Urteil zur Wahlwiederholung am 16.11.2022 zu verkünden. Die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen müsste dann bis Mitte Februar erfolgen, weil eine Frist von höchstens 90 Tagen ab dem Urteil gilt. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl hatte es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben. Deren Mandatsrelevanz ist umstritten.
Fehler bei Berliner Wahlen im September 2021
Das Gericht hatte am 28.09.2022 in einer vorläufigen Einschätzung festgestellt, die Fehler bei den Wahlen im September 2021 seien so schwerwiegend gewesen, dass eine komplette Wiederholung der Wahlen erforderlich sei. Dazu zählten aus Sicht der Richterinnen und Richter zu wenige Wahlurnen genauso wie fehlende, falsche und sogar kopierte Stimmzettel oder flächendeckendes Wählen noch nach 18.00 Uhr. Sollte die Wahl wiederholt werden müssen, kämen hierfür möglicherweise der 05.02.2023 oder der 12.02.2023 in Frage, die letzten Sonntage vor Ablauf der Frist ab der Urteilsverkündung.
Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2022 (dpa).
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