Österreich soll 1,5 Millionen Euro für Hitlerhaus zahlen

Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Eigentümerin des Geburtshauses Hitlers zahlen. Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in Braunau am Inn deutlich höher als das erste veranschlagt, berichtete am 06.02.2019 der Anwalt der Frau. Aufgrund eines ersten Gutachtens hatte der österreichische Staat der enteigneten Besitzerin lediglich 310.000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt.

Österreich will Entschädigungshöhe prüfen

Mit der Enteignung wollte der Staat verhindern, dass das Geburtshaus des späteren Diktators zu einer Pilgerstätte für Neonazis wird. Adolf Hitler (1889-1945) hatte seine ersten Lebensmonate in einer Wohnung des Hauses verbracht. Hauptnutzer des Gebäudes war jahrzehntelang die Lebenshilfe mit einer Behindertenwerkstätte. Seit 2011 steht das Gebäude in der 16.000-Einwohner-Stadt Braunau direkt an der Grenze zu Deutschland leer. Im Januar 2017 wurde die Alpenrepublik durch Enteignung neuer Eigentümer der Immobilie. Nun will die österreichische Finanzprokuratur das Urteil hinsichtlich der Entschädigungshöhe prüfen. Danach soll entschieden werden, ob das Urteil angefochten wird.

Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2019 (dpa).

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