Der Untreue-Prozess um eine mutmaßlich überhöhte Bezahlung führender Betriebsräte bei Volkswagen gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager wird erheblich abgekürzt. Nach den Aussagen von Zeugen gestern zog der zuständige Richter am Landgericht Braunschweig die Plädoyers und eine Entscheidung vor. In dem Verfahren wird damit schon in der kommenden Woche mit einem Urteil gerechnet, ursprünglich war das Verfahren bis Ende Oktober geplant.
Anklage: Spitzenbetriebsräten sollen unangemessen hohe Gehälter gezahlt worden sein
Den Angeklagten, darunter die beiden Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing, wird vorgeworfen, einflussreichen Betriebsratsangehörigen zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Der Vorwurf lautet Untreue, teils auch in einem besonders schweren Fall. Dem größten europäischen Autobauer soll daraus ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden sein. Es geht um Bezüge von Ex-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh und vier weiteren mächtigen Betriebsräten aus der VW-Welt. Für die Staatsanwaltschaft hatten die Führungskräfte die Kriterien zur Gehaltsbestimmung “bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war“.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Die Verteidigung sieht das ganz anders. Es sei klar gewesen, dass Osterloh und andere höhere Betriebsräte - Management-Positionen vergleichbar - viel Erfahrung sowie eine “beachtliche und strategische Qualifikation“ erworben hätten. Daher seien die genehmigten Gehälter auch in Ordnung. In guten Jahren verdiente Osterloh bis zu 750.000 Euro. Im Mai dieses Jahres wechselte er als Personalvorstand zur VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton.
Redaktion beck-aktuell, 23. September 2021 (dpa).
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Erkauft oder verdient: Rechtsstreit um VW-Betriebsratsgehälter, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.09.2021, becklink 2020836
Untreue-Verfahren bei VW zugelassen - Zu hohe Bezahlung von Betriebsräten?, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.07.2020, becklink 2017036