In ihrem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht
München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft
verurteilt worden. Das Gericht verurteilte sie am Montag unter
anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im
Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord, zum versuchten
Kriegsverbrechen und wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Jesidisches Mädchen verdurstete im Hof
Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen aus Lohne in
Niedersachsen vorgeworfen, im Irak tatenlos dabei zugesehen zu haben,
wie ihr damaliger Ehemann ein kleines, jesidisches Mädchen in einem
Hof ankettete und dort verdursten ließ. Die Frau war ursprünglich unter
anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden.
Die Verteidigung forderte eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen
Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat
(IS).
OLG München, Urteil vom 25.10.2021
Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2021 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH bestätigt: Terrorverdächtige Jennifer W. bleibt in Untersuchungshaft, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.02.2020, becklink 2015530
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