Das Gerichtsurteil gegen die beiden Angeklagten im Missbrauchsfall von Lügde ist rechtskräftig. Von keinem der Prozessbeteiligten sei innerhalb der Frist von einer Woche Revision eingelegt worden, teilte das Landgericht Detmold am 13.09.2019 mit.
Keine Rechtsmittel eingelegt
Die Anwälte der Verurteilten Andreas V. (56) und Mario S. (34) hatten wenige Tage vor der Urteilsverkündung angekündigt, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. Auch Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hätten keine Revision eingelegt, erklärte das Gericht.
Lange Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung
Andreas V. war zu 13 Jahren Haft, Mario S. zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete Sicherungsverwahrung gegen die beiden Deutschen an, so dass sie nach Verbüßung ihrer Haftstrafen nicht freikommen. Auf einem Campingplatz im lippischen Lügde hatten die beiden Männer laut Urteil jahrelang in mehreren Hundert Fällen insgesamt 32 Kinder schwer sexuell missbraucht.
Redaktion beck-aktuell, 13. September 2019 (dpa).
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Heilmann, Der Schutz des Kindes vor sexueller Gewalt, NJW 2019, 1417
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