Verteidigerin: Strafe nicht schuldangemessen
"Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Strafe nicht schuldangemessen war", sagte die Verteidigerin von "ApoRed", Annette Voges, nach der Verhandlung. Weil bereits am Anfang des Prozesses klar war, dass mindestens ein weiterer Verhandlungstag notwendig sei, habe man aus Zeitgründen die Berufung zurückgenommen. "Wir haben keine höhere Strafe befürchtet", sagte Voges der Deutschen Presse-Agentur. Vielmehr habe sie statt der Bewährungsstrafe eine reine Geldstrafe für ihren Mandanten angestrebt. Ihrer Meinung nach ging es im Prozess auch darum, YouTubern ihre Grenzen aufzuzeigen. "Man will deutlich machen, dass Youtube auch vom Staat zur Kenntnis genommen wird und dort begangene Straftaten nicht geduldet werden", sagte Voges.
Nötigung und Körperverletzung
Zwar sei das Vorgehen des Internet-Stars eine Nötigung sowie Körperverletzung gewesen, doch der Fall sei ihrer Ansicht nach von der Justiz "etwas hochgehangen" worden. Das Video war als sogenannter Bomben-Prank ins Internet gestellt worden. Die Opfer des Scherzes litten nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter länger andauernden Schlafstörungen und Ängsten. "Das alles war nicht lustig", sagte die Richterin Ute Barrelet zu der Aktion. Gut ein halbes Jahr vor dem Videodreh waren 130 Menschen bei islamistischen Attentaten in Paris ums Leben gekommen. Im März 2016 wurden zudem 32 Menschen bei Anschlägen in Brüssel getötet.
Strafe wegen Geständnis und Reue reduziert
Die Strafe gegen einen 26 Jahre alten Mitangeklagten, der das Geschehen gefilmt hatte, wurde im Berufungsprozess reduziert. Statt 120 muss er nun 90 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Ein umfassendes Geständnis sowie Reue hätten zu dieser Entscheidung geführt, erklärte Richterin Barrelet. Zudem habe der 26-Jährige aufgrund der Berichterstattung seinen Job verloren. In Richtung des Mitangeklagten sagte Barrelet: "Es ging in erster Linie um die Selbstdarstellung von Herrn Ahadi, da haben Sie sich ein Stück weit benutzen lassen."