BGH: Urteil gegen S&K-Immobilienbetrüger rechtskräftig

Der Mammut-Prozess um die betrügerische Frankfurter Immobilienfirma S&K muss nicht wieder aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof teilte am 06.09.2019 in Karlsruhe mit, dass er die Revision des zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilten S&K-Gründers Jonas K. verworfen hat. Auch das Urteil gegen einen zu sechs Jahren Haft verurteilten Mittäter wurde rechtskräftig. Der zweite, ebenfalls mit achteinhalb Jahren Haft bedachte S&K-Gründer Stephan S. hatte auf eine Revision verzichtet.

Verurteilung nach Absprache allein wegen Untreue

Der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht hatte mit mehr als 110 Verhandlungstagen in einem Zeitraum von 19 Monaten die üblichen Dimensionen von Wirtschaftsprozessen gesprengt. Im März 2017 wurde das Verfahren durch eine Absprache beendet, der zufolge der Vorwurf des schweren bandenmäßigen Betrugs fallengelassen wurde. Die Beschuldigten wurden dann allein wegen Untreue verurteilt (Az.: 5-28 KLs 1/17).

Absprache verminderte Schadensrahmen

Ursprünglich hatten die Ermittler ihnen vorgeworfen, in ihrem Firmengeflecht mit einem Schneeballsystem rund 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro geprellt zu haben. Mit der Absprache reduzierte sich der abgeurteilte Schadensrahmen auf 90 Millionen Euro.

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2019 (dpa).

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