Urteil gegen "Waldläufer von Oppenau" rechtskräftig

Die Verurteilung des als Waldläufer von Oppenau bekannt gewordenen Mannes wegen Geiselnahme, Waffendelikten und gefährlicher Körperverletzung sowie weiteren Delikten zum Nachteil von Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten am 06.20.2021 als unbegründet verworfen.

"Waldläufer" entwaffnete Polizeibeamte  

Der Angeklagte hatte sich im Juli 2020 in einer im Wald in der Nähe der Gemeinde Oppenau gelegenen Gartenhütte aufgehalten. Dort hatte er auch mehrere Waffen mit Munition sowie waffenähnliche Gegenstände abgelegt. Als am 12.07.2020 vier Polizeibeamte die Hütte durchsuchen wollten, nahm er unter Verwendung einer Schreckschusswaffe einen der Polizeibeamten als Geisel. Ihm gelang es hierdurch, alle vier Polizeibeamten zu entwaffnen und sich mit ihren geladenen Dienstwaffen im Wald zu verstecken.

Festnahme durch Spezialeinsatzkommando

Nachdem eine Suche nach ihm mit einem Großaufgebot der Polizei zunächst erfolglos geblieben war, konnte er schließlich am 17.07.2020 von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen werden. Bei der Festnahme, der er sich widersetzte, verletzte er einen Polizeibeamten mit einer Axt am Fuß.

BGH bestätigt Haftstrafe

Das Landgericht Offenburg verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der BGH hat die Revision des Angeklagten nunmehr zurückgewiesen.

BGH, Beschluss vom 06.10.2021 - 1 StR 330/21

Redaktion beck-aktuell, 19. Oktober 2021.

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