Ärzte in Großbritannien können endgültig die Behandlung des todkranken Babys Charlie Gard abbrechen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies am 27.06.2017 in Straßburg eine Beschwerde der Eltern als unzulässig ab. Das zehn Monate alte Kind hat eine seltene genetische Erkrankung. Seine Eltern wollten es für eine experimentelle Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte, die den Jungen bisher behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen deshalb die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen (Az.: 39793/17).
Entscheidung ist endgültig
Eine Klage der Eltern gegen die Entscheidung der Mediziner blieb in Großbritannien erfolglos. Der Menschenrechtsgerichtshof beanstandete dies nun nicht. Nationale Stellen hätten einen weiten Einschätzungsspielraum im Bereich der experimentellen Medizin für Todkranke und in Fällen, in denen es um sensible moralische und ethische Fragen gehe. Die britischen Gerichte hätten den Fall zudem akkurat und sorgfältig geprüft. Die Entscheidung ist endgültig.
EGMR, Urteil vom 27.06.2017 - 39793/17
Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2017 (dpa).
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