Die 95-jährige Ursula Haverbeck leugnet, dass in Auschwitz massenhaft Menschen ermordet wurden. Vom LG Hamburg wurde sie zuletzt wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt (Urteil vom 26.06.2024 - 715 NBs 2/23). Nun haben Haverbecks Verteidiger Revision vor dem OLG Hamburg eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haverbeck Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Im April 2015 habe sie am Rande des Lüneburger Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview des NDR-Magazins "Panorama" verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gegeben habe. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nationalsozialisten allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
In dem Urteil des LG Hamburg enthalten ist auch eine Verurteilung des LG Berlin aus dem Jahr 2022 in einem anderen Prozess wegen Volksverhetzung. Damals war Haverbeck zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt worden, trat die Haft aber bislang nicht an.
Haverbeck saß bereits zwei Jahre wegen Holocaust-Leugnung ab
Es ist nicht die erste Verurteilung Haverbecks wegen Volksverhetzung. Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck befassen. 2004 wurde die Seniorin erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung auch bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis.