Urheberschutz: Brüssel eröffnet zahlreiche Verfahren gegen EU-Länder

Die Europäische Kommission geht gegen 23 EU-Länder vor, die die sogenannte Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (RL 2019/790 – DSM-Richtlinie) nicht schnell genug oder unzureichend in nationalem Recht verankert haben. Man habe sich entschlossen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, teilte die Kommission am Montag mit. Am Ende solcher Verfahren können Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof stehen.

Deutschland hat Vorgaben pünktlich umgesetzt

Die EU hatte die Richtlinie bereits 2019 verabschiedet, sie musste eigentlich bis zum 07.06.2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, Regeln rund um das Internet und das Verhältnis zwischen Urhebern, Internetplattformen und Nutzern festzulegen. Zu den Staaten, gegen die nun vorgegangen wird, zählen unter anderem Österreich, Belgien, Tschechien, Italien, Polen und Frankreich. Deutschland ist nicht dabei. Der Bundesrat billigte Ende Mai die in Teilen umstrittene Urheberrechtsreform.

Richtlinie löste im Vorfeld massive Proteste aus

Vor der EU-Richtlinie hatte es vor Jahren massive Proteste und Demonstrationen in vielen Ländern gegeben. Internetnutzer befürchteten Einschränkungen durch sogenannte Upload-Filter, die Dateien beim Hochladen prüfen. In Deutschland trat die Reform zum Großteil am 07.06.2021 Kraft. Der Gesetzesteil mit den Regeln für Internetplattformen soll allerdings erst nach einer Übergangsfrist am 01.08.2021 gelten.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2021 (dpa).

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