Verlegern wurden wichtige Informationen vorenthalten
Die Behörde warf Google auch vor, seinen Verhandlungspartnern wichtige Informationen nicht gegeben zu haben. Außerdem hätten sie einen Teil der Presse von den Verhandlungen ausgeschlossen. Google wiederum kritisierte, dass die Entscheidung der Wettbewerbshüter sich nicht auf den aktuellen Verhandlungsstand beziehe, sondern vor allem auf Gespräche zwischen Mai und September 2020. Der Konzern verwies etwa auf eine Grundsatzeinigung mit französischen Verlegern von Anfang des Jahres.
Google muss Angebot zur Vergütung geschützter Inhalte vorlegen
Zusätzlich zur Geldstrafe muss Google nun innerhalb von zwei Monaten Verlegern und Presseagenturen ein Angebot zur Vergütung geschützter Inhalte vorlegen und die Behörde entsprechend informieren. Andernfalls drohen bis zu 900.000 Euro Strafe pro Tag Verspätung. Google zeigte sich von der Entscheidung enttäuscht. Man habe durchgängig redlich verhandelt. Das Feedback werde man aber berücksichtigen und seine Angebote anpassen, hieß es in einem Schreiben des Konzerns.