Der Bundestag hat am 01.06.2017 dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Nach der geplanten Neuregelung soll der Unterhaltsvorschuss ab dem 01.07.2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten werde für alle Kinder aufgehoben. "Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch der Schulausflug finanziert werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt", betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD).
Staat will lückenlos für alle Kinder einspringen
Es werde gewährleistet, dass der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss oder über das SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Bundesfamilienministeriums. Zugleich werde für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres sei nach der Novelle zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.
Neues Gesetz soll ab Juli gelten
Es ist nach Angaben des Bundesfamilienministeriums geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 01.07.2017 in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2017.
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Achatz, Alleinerziehende, NZFam 2016, 213
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