Eine Gruppe von Unionsabgeordneten prüft rechtliche Schritte gegen das wahrscheinlich kommende Gesetz zur Ehe für alle. "Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Unvereinbarkeit des Gesetzes zur Ehe für alle mit Artikel 6 des Grundgesetzes eingereicht wird", sagte der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), dem "Tagesspiegel" (Ausgabe vom 30.06.2017).
Ehe bisher als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert
Bei der abstrakten Normenkontrolle wird die Vereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz überprüft. Art. 6 GG stellt die Ehe unter besonderen staatlichen Schutz. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten die Ehe bislang als Verbindung von Mann und Frau definiert. Die abstrakte Normenkontrolle müsste von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten, also 158 Parlamentariern, beantragt werden, damit sich Karlsruhe mit der Ehe für alle befasst. Für CDU und CSU sitzen insgesamt 309 Abgeordnete im Bundestag.
Bundestagsmehrheit für "Ehe für alle" wohl sicher
Auf Druck von SPD, Linken und Grünen soll der Bundestag am 30.06.2017 über das Thema entscheiden - gegen den Willen der Unionsspitze. Im Bundestag gilt eine Mehrheit für die Ehe für alle als sicher. Die CDU/CSU-Fraktion hat die Entscheidung zur Gewissensfrage erklärt. Damit entfällt der sogenannte Fraktionszwang, der Abgeordnete an eine vorgegebene Linie binden soll. Es wird damit gerechnet, dass auch ein Viertel bis ein Drittel der CDU/CSU-Abgeordneten zustimmt.
Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Beck/Tometten, Ehe für alle, DÖV 2016, 581
Erbarth, Öffnung der Ehe für alle?, NZFam 2016, 536
Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2015, 3557
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