Barley: Übertragbarkeit des Bestellerprinzips wird geprüft
Barley hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt: "Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt." Das bedeutet, dass derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der ihn beauftragt - in der Regel der Verkäufer. Dies war bereits für die Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt worden.
Winkelmeier-Becker fordert Reform der Grunderwerbsteuer
Die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Das gut gemeinte Anliegen des Gesetzgebers, die Käufer zu entlasten, funktioniert in der Praxis nicht, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten plus Nebenkosten auf den Kaufpreis aufschlägt." Sie forderte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stattdessen auf, gemeinsam mit den eigentlich zuständigen Ländern eine Reform der vielfach gestiegenen Grunderwerbsteuer anzugehen. Das sei ein besserer Hebel, um die Verbraucher von hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf zu entlasten. "Das ist im Gegensatz zur Verschiebung der Maklerkosten im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich vereinbart. Hier warten wir auf einen Vorschlag von Finanzminister Scholz."