Union lehnt Barleys Vorstoß zur Übertragung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf ab

Die Anregung der Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD), das Bestellerprinzip auf den Immobilienverkauf zu übertragen, um die Maklerkosten auf den Verkäufer zu verschieben, stößt beim Koalitionspartner Union auf Ablehnung. Um die Verbraucher von hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf zu entlasten, sollte stattdessen die Grunderwerbsteuer reformiert werden.

Barley: Übertragbarkeit des Bestellerprinzips wird geprüft

Barley hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt: "Wir prüfen aktuell, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienverkäufe übertragen lässt." Das bedeutet, dass derjenige die Maklerkosten zu tragen hat, der ihn beauftragt - in der Regel der Verkäufer. Dies war bereits für die Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt worden.

Winkelmeier-Becker fordert Reform der Grunderwerbsteuer

Die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Das gut gemeinte Anliegen des Gesetzgebers, die Käufer zu entlasten, funktioniert in der Praxis nicht, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten plus Nebenkosten auf den Kaufpreis aufschlägt." Sie forderte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stattdessen auf, gemeinsam mit den eigentlich zuständigen Ländern eine Reform der vielfach gestiegenen Grunderwerbsteuer anzugehen. Das sei ein besserer Hebel, um die Verbraucher von hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf zu entlasten. "Das ist im Gegensatz zur Verschiebung der Maklerkosten im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich vereinbart. Hier warten wir auf einen Vorschlag von Finanzminister Scholz."

Redaktion beck-aktuell, 16. August 2018 (dpa).