Sanktionen allenfalls im Wiederholungsfall
Arbeitssuchenden sollen voraussichtlich bis Mitte 2023 keine Kürzung ihrer Hartz-IV-Leistungen fürchten müssen, wenn sie etwa eine zumutbare Arbeit nicht annehmen. Wer sich bei einem Termin im Jobcenter nicht meldet, soll ferner erst im Wiederholungsfall Sanktionen fürchten müssen – und zwar in Höhe von maximal 10% des Regelbedarfs. Danach, voraussichtlich ab Juli 2023, sollen dann wieder Abzüge bis zu 30% möglich sein. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf soll an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Mit der Änderung will die Ampelkoalition den Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach internen Verhandlungen ihrer Fachleute noch verändern.
Zwischenschritt zu geplantem Bürgergeld
Zunächst war geplant, die Sanktionen nur bis zum Jahresende 2022 befristet auszusetzen. Die Aussetzung ist als Zwischenschritt bis zur Einführung des geplanten Bürgergeldes gedacht, das Hartz IV in seiner heutigen Form ablösen soll. In einer Stellungnahme hatte die Bundesagentur für Arbeit emahnt, die Jobcenter bräuchten weiter eine Handhabe, wenn sich einzelne Leistungsberechtigte vollständig verweigerten und etwa zumutbare Arbeitsangebote nicht annähmen.
Aussetzung nicht mehr nur bis Ende 2022
Gröhe sagte: "Vor einer kleinen Gruppe hartnäckiger Mitwirkungsverweigerer zu kapitulieren, ist völlig falsch." Die Ampelkoalition gehe nun sogar über ihren eigenen, vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf hinaus. "Es ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die ihren Mitwirkungspflichten als Leistungsempfänger selbstverständlich nachkommen." Ursprünglich sollten die Sanktionen nur bis zum Jahresende ausgesetzt werden.
FDP: Keine Sanktionsfreiheit durch die Hintertür
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, sieht dies anders. "Auch während des einjährigen Moratoriums führen mehrfache Terminversäumnisse zu Kürzungen der Leistungen", sagte er gegenüber der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch). "Sanktionsfreiheit und bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür wird es nicht geben", sagte er. Denn der Grundsatz "Fördern und Fordern" habe bisher zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit und zur nachhaltigen Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt beigetragen, so Kober.