Jahressteuergesetz 2020 steht auf der Tagesordnung des Finanzausschusses
Es müsse im Jahressteuergesetz zudem dringend klargestellt werden, dass die bei den Straftaten erzielten Gewinne vom Staat eingezogen werden, fügte der CDU-Politiker hinzu. Mit Blick auf den Bundesfinanzminister verlangte er: "Es ist jetzt an Olaf Scholz, kurzfristig den Entwurf dafür in das laufende Verfahren einzubringen." Das Jahressteuergesetz 2020 steht für den 28.10.2020 auf der Tagesordnung des Bundestags-Finanzausschusses.
Verlängerung der Verfolgungsverjährung für besonders schwere Steuerhinterziehung
Scholz hatte im Juni angekündigt, sicherstellen zu wollen, dass "die strafrechtliche Verfolgungsverjährung für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung deutlich verlängert wird". Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung beträgt die Verfolgungsverjährung bislang 20 Jahre. Scholz wollte sie auf 25 Jahre ausdehnen.
Staat entstand ein Milliardenschaden
Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. Der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach sagte der "Augsburger Allgemeinen", es gehe um Steuerausfälle von mehr als 50 Milliarden Euro. Das Steuerschlupfloch wurde 2012 geschlossen. Die meisten Cum-Ex-Ermittlungen laufen in Nordrhein-Westfalen.