Ungarn verstößt mit billigen Zigaretten gegen EU-Tabaksteuerrichtlinie

Mit zu geringen Steuern auf Zigaretten hat Ungarn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU verstoßen. Die Verbrauchsteuer habe auch nach einer Ende 2017 abgelaufenen Übergangsphase noch unter dem EU-Mindestsatz gelegen, befand der EuGH und gab einer Klage der EU-Kommission statt.

EuGH: Verstoß gegen Tabaksteuerrichtlinie 

Die EU-Mitgliedsländer müssen nach einer Richtlinie von 2011 eine Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten erheben. Für die Einführung dieses Mindeststeuersatzes galt eine relativ lange Übergangsphase bis zum 31.12.2017. Weil Ungarn aber auch 2019 noch unter dem Mindestsatz lag, erhob die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsklage. Der niedrige Steuersatz führte der EU-Kommission zufolge dazu, dass Zigaretten im europäischen Vergleich zu billig waren. Dies habe Ungarn Wettbewerbsvorteile verschafft und stehe im Widerspruch zur Gesundheitspolitik der EU. Der EuGH stellte nun einen Verstoß Ungarns gegen die Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU fest. Der fällige Mindestsatz von 60 Prozent des gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreises soll in Ungarn dem Urteil zufolge erst ab 2021 erreicht werden.

EuGH, Urteil vom 25.03.2021 - C‑856/19

Redaktion beck-aktuell, 26. März 2021 (dpa).