Ungarn muss vorerst keine Kürzungen von EU-Mitteln fürchten

Ungarn muss wegen seines umstrittenen Gesetzes zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität vorerst keine Kürzung von EU-Mitteln befürchten. Die EU-Kommission machte am 30.06.2021 deutlich, dass die neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit aus ihrer Sicht in dem Fall nicht genutzt werden kann.

Kürzung von EU-Mitteln nur im Missbrauchsfall

Die Regelung sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht. Letzteres droht nach Einschätzung der Kommission offensichtlich nicht: "Meine Antwort ist Nein", sagte Kommissionsvize Vera Jourova auf die Frage, ob gegen Ungarn wegen des umstrittenen Gesetzes der sogenannte Konditionalitätsmechanismus genutzt werden kann.

Gesetz verbietet Darstellung von Homosexualität

Das ungarische Gesetz verbietet Publikationen, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Viele EU-Staaten und auch die Kommission sehen das Gesetz deswegen als diskriminierend an. Jourova machte am Mittwoch deutlich, dass Ungarn wegen des Gesetzes eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof droht. Zudem wies sie darauf hin, dass dem Land wegen anderer Rechtsstaatsverstöße durchaus Mittelkürzungen drohen könnten.

Redaktion beck-aktuell, 1. Juli 2021 (dpa).