Ungarn beschließt Justizreform - Voraussetzung für EU-Gelder

Das ungarische Parlament hat eine Gesetzesnovelle beschlossen, die die Unabhängigkeit der Justiz stärken soll. Für die Vorlage der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban stimmten am Mittwoch 151 Abgeordnete, unter ihnen 19 der Opposition, wie auf der Webseite des Parlaments festgehalten ist. 23 Volksvertreter enthielten sich. Das Gesetzespaket soll den Weg zur Freigabe eines Teils der Gelder eröffnen, die die EU derzeit zurückhält.

Vorwurf: Verstoß gegen Rechtsstaatlichkeit 

Brüssel wirft der Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Orban vor, EU-Gelder für korrupte Zwecke zu missbrauchen und gegen die Rechtsstaatlichkeit im Land zu verstoßen. Ungarn ist seit 2004 EU-Mitglied, Orban regiert seit 2010 mit zum Teil autoritären Methoden.

Befugnisse unabhängigen Landesrichterrates wieder hergestellt

Die am Mittwoch beschlossene Justiz-Novelle soll die Freigabe von 13,2 Milliarden Euro an Förderungen aus den EU-Kohäsionsfonds ermöglichen. Sie stellt die meisten Befugnisse des unabhängigen Landesrichterrates (OBT) wieder her, die dieser durch vergangene Reformen an das der Regierung unterstellte Landesrichteramt (OBH) verloren hatte. Auch sollen sich Richter künftig wieder an den Europäischen Gerichtshof wenden können, wenn sie bei Urteilen Zweifel in Hinblick auf die Rechtmäßigkeit nach europäischem Recht ausräumen wollen. Diese Möglichkeit hatte die Orban-Regierung zuletzt abgeschafft.

EU blockiert derzeit rund 30 Milliarden Euro

Die EU blockiert derzeit rund 30 Milliarden Euro an EU-Geldern, die für Ungarn vorgesehen sind, darunter zwölf Milliarden an Hilfen und begünstigten Krediten aus dem Corona-Wiederaufbau-Fonds. Die Freigabe dieser Gelder ist an viel weiter reichende Reformen gebunden, um die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn wieder herzustellen.

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2023 (dpa).