Nach einem Gerichtsurteil, dem zufolge einem Verein, der keine Frauen aufnimmt, die Gemeinnützigkeit und damit die Möglichkeit zur Steuerabsetzung von Spenden und Beiträgen entzogen werden kann, sind im Finanzausschuss des Bundestages die Meinungen über die Konsequenzen deutlich auseinandergegangen. Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst am 29.01.2020. Zur Beratung stand ein Antrag der FDP-Fraktion "Gemeinnützigkeit mitglieder- und geschlechtsunabhängig stärken" (BT-Drs. 19/16038).
Ausschuss empfiehlt Bundestag Ablehnung des Antrags
Nach dem Antrag soll es Vereinen überlassen bleiben, wen sie als Mitglied aufnehmen, und dies keinen Einfluss auf die Anerkennung als gemeinnützig haben. Neben den FDP-Abgeordneten stimmte auch die AfD-Fraktion für diesen Antrag, Linke und Grüne enthielten sich. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen empfahl der Ausschuss dem Bundestag, den Antrag abzulehnen.
Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2020.
Zum Thema im Internet
Den Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/16038) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Wionzeck, Steuerliche Gemeinnützigkeit nach Freimaurerlogenurteil, GWR 2017, 409
BFH, Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig – Diskriminierung von Frauen – Fehlende "Förderung der Allgemeinheit", BeckRS 2017, 119024
Aus dem Nachrichtenarchiv
BFH: Ausschluss von Frauen steht Gemeinnützigkeit einer Vereinigung entgegen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.08.2017, becklink 2007456