UN: Rohingya-Verfolgung könnte Völkermord darstellen

Die systematische und gewaltsame Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar könnte Völkermord sein. Dies sagte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Said Raad al-Hussein, am 05.12.2017 in Genf zum Auftakt einer Sondersitzung des Menschenrechtsrats über die Rohingya-Krise.

Mord, Vergewaltigung und Vertreibung

Mitglieder der Sicherheitskräfte Myanmars hätten sich an der Ermordung von Erwachsenen und Kindern und der Vergewaltigung von Frauen und Mächchen beteiligt, sagte al-Hussein. Menschen seien in ihren Häusern verbrannt sowie Schulen und Moscheen zerstört worden. Zudem sei das Leben von Rohingya in Myanmar zunehmend eingeschränkt. Mitgliedern der Minderheit würden die Staatsangehörigkeit oder Geburtsurkunden verwehrt. "Wenn man all dies betrachtet, kann irgendjemand ausschließen, dass Elemente von Genozid vorliegen?", fragte al-Hussein.

Saudi-Arabien und Bangladesch machen Druck

Üblicherweise überlässt es der UN-Menschenrechtskommissar den Gerichten, zu entscheiden, ob Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen. Der UN-Menschrechtsrat befasst sich auf Druck Saudi-Arabiens und Bangladeschs mit der Krise. 626.000 Menschen sind nach UN-Angaben seit Ende August 2017 aus dem mehrheitlich buddhistischen Myanmar in das Nachbarland Bangladesch geflohen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2017 (dpa).

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