Umweltschützer scheitern in Norwegen erneut mit Klimaklage

Greenpeace und weitere Umweltschützer sind in Norwegen erneut mit einer Klage gegen Ölbohrungen in der Arktis gescheitert. Die Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz werde abgewiesen, teilte das Berufungsgericht in Oslo am 23.01.2020 mit. Die Richter seien einstimmig zu dem Schluss gekommen, dass der norwegische Staat mit der Erlaubnis neuer Ölbohrungen nicht gegen den als Umweltparagraf bekannten § 112 der norwegischen Verfassung verstoßen habe.

Greenpeace will Obersten Gerichtshof Norwegens anrufen

Greenpeace kündigte umgehend an, das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof des skandinavischen Landes anfechten zu wollen. Die Organisation betrachtete das Urteil als Teilerfolg, weil das Gericht unter anderem bestätigt habe, dass derzeitige und künftige Generationen ein Recht auf eine gesunde Umwelt hätten. Bei diesem Recht müssten auch die Emissionen in Betracht gezogen werden, die im Ausland durch den Gebrauch von norwegischem Öl entstünden, erklärte der Leiter von Greenpeace Norwegen, Frode Pleym. "Das ist ein großer Schritt in Richtung Sieg."

Umweltorganisationen sehen Pariser Klimaabkommen verletzt

Greenpeace, die norwegische Umweltschutzorganisation Natur & Jugend sowie zwei weitere Organisationen werfen dem Staat vor, mit der Zulassung von Ölbohrungen in der arktischen Barentssee das Klimaschutzabkommen von Paris verletzt zu haben. Außerdem hat Norwegen nach Ansicht der Umweltschützer mit dem Entschluss mit seinem Grundgesetz gebrochen, das den künftigen Generationen eine gesunde und sichere Umwelt garantiert. Norwegen hatte 2016 erstmals seit 20 Jahren neue Ölbohrungen gestattet – laut Greenpeace fast zeitgleich zur norwegischen Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens.

Auch Vorinstanz hatte Bohrungen für rechtens erachtet

Eine Vorinstanz hatte die Bohrungen im Januar 2018 für rechtens erklärt. Die Kläger waren daraufhin vor das Osloer Berufungsgericht gezogen. Greenpeace erhoffte sich, dass das Verfahren zu einem Präzedenzfall für künftige Klimaklagen werden könnte.

Redaktion beck-aktuell, 23. Januar 2020 (dpa).

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