Umwelthilfe reicht Klimaklagen gegen drei Bundesländer ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eigenen Angaben zufolge beim Bundesverfassungsgericht Klimaklagen gegen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg eingereicht. Wie sie am Montag mitteilte, haben sich 21 junge Menschen zwischen sechs und 21 Jahren den Verfassungsbeschwerden angeschlossen. Zur Begründung hieß es, die drei Länder stünden exemplarisch für eine verfehlte Klimaschutzpolitik auf Landesebene.

Landesregierungen zu mehr Klimaschutz verpflichten

Die Länder hätten es versäumt, Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verbindlich festzulegen, etwa in der Verkehrspolitik. In Anlehnung an das vielbeachtete Urteil des BVerfG, das im März Teile des bis dato geltenden Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte (NJW 2021, 1723), wollen die Beschwerdeführer nun auch die Landesregierungen per Urteil zu mehr Klimaschutz verpflichten.

In Bayern auch Popularklage vor LVerfGH eingereicht

In Bayern reichte die DUH nach eigenen Angaben zusammen mit zehn Kindern und jungen Erwachsenen zusätzlich eine sogenannte Popularklage vor dem Landesverfassungsgerichtshof ein. Daneben wolle die Umwelthilfe mit einer separaten Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreichen, dass der Freistaat ein Klimaschutzprogramm verabschiede.

Viele Klimaschutz-Maßnahmen fallen in Entscheidungskompetenz der Länder

Der Anwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, erklärte am Montag, dass viele Klimaschutz-Maßnahmen maßgeblich in der Entscheidungskompetenz der Länder lägen, etwa der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und von Windkraftanlagen. Das Land Brandenburg etwa habe noch nicht einmal ein Landesklimagesetz, erklärte Klinger. Das müsse sich dringend ändern. Mit einer Entscheidung zu den Beschwerden rechne die DUH "schneller als gewöhnlich", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2021 (dpa).