Gutachten: Verpflichtende Abrissgenehmigung verfassungsrechtlich möglich
Die Umwelthilfe legte das Rechtsgutachten eines Berliner Juristen vor. Demnach ist die Einführung einer verpflichtenden Abrissgenehmigung mit Umweltkriterien verfassungsrechtlich möglich. Es könnten etwa nur solche Abrisse und Neubauten gestattet werden, die gesamtökologisch vorteilhafter seien als eine Sanierung. Allerdings müsse es Ausnahmen bei unzumutbarer Belastung geben, also etwa, wenn die Ökobilanz nur knapp negativ ausfalle, die Sanierung aber deutlich teurer als Abriss und Neubau sei.
CO2-Einsparungserfordernis rechtfertigt Eingriff in Eigentumsrechte
Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz fordert ein "grundsätzliches Umdenken weg von Abreißen und Neubau hin zu Sanieren, Umbauen, Umnutzen und Erweitern". Rechtsanwalt Remo Klinger erklärt: "Der von uns vorgeschlagene Weg würde dazu führen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Veränderung eines Gebäudes zunächst die ökologischen Effekte prüfen müssen, um dann die für Klima und Umwelt beste Entscheidung zu treffen." Die große Dringlichkeit, CO2-Emissionen zu senken, rechtfertige den Eingriff in die Eigentumsrechte.
Gebäudesektor für fast 40% der deutschen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich
Allein im Jahr 2021 seien rund 14.090 Gebäude abgerissen worden, erklärte die Umwelthilfe. Dabei entstünden durch Herstellung, Errichtung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten 10% der gesamten deutschen CO2-Emissionen. Der Gebäudesektor spielt für die Klimabilanz eine wichtige Rolle: Er ist für fast 40% der deutschen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.