Umwelthilfe begleitet erneute Verfassungsbeschwerde gegen Klimagesetz

Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wollen neun Jugendliche und junge Erwachsene eine weitere Verschärfung der deutschen Klimaschutzpolitik erreichen. Unterstützt werden sie dabei von der Deutschen Umwelthilfe, die die Beschwerde am Mittwoch in Berlin vorstellte. Im Frühjahr 2021 hatte das BVerfG die Bundesregierung bereits zu mehr und vor allem frühzeitigeren Anstrengungen beim Klimaschutz verpflichtet.

Klimaschutzgesetz bereits verschärft

Im Sommer 2021 wurden daraufhin Verschärfungen des deutschen Klimaschutzgesetzes beschlossen. So wurde das Zieljahr für Klimaneutralität in Deutschland von 2050 auf 2045 vorgezogen – das bedeutet, dass dann alle Treibhausgase vermieden oder ausgeglichen werden müssen. Auch das Emissionsziel für 2030 wurde hochgeschraubt. Deutschland will nun bis dahin seinen Ausstoß an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um mindestens 65% senken. Das alte Klimagesetz sah nur ein Minus von mindestens 55% vor.

Dennoch Nachbesserungen gefordert

Doch die Nachbesserungen reichten nicht aus, argumentiert Anwalt Remo Klinger in seiner Beschwerdeschrift. Die Beschwerdeführer seien in ihren Freiheitsrechten bedroht. Denn je später die Bundesregierung zum Schutz des Klimas handele, desto weitreichender müssten die staatlichen Eingriffe ausfallen, desto höher damit auch das "Risiko schwerwiegender Freiheitseinbußen".

Extremwetterereignisse zu befürchten

Die Beschwerdeführer verweisen auch auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Nach einem im August 2021 veröffentlichten Bericht des Weltklimarats (IPCC) beschleunigt sich die Erderwärmung, in der Folge drohten mehr Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen und Hitze. Zudem habe die jüngste Klimakonferenz in Glasgow das 1,5-Grad-Ziel noch einmal bestärkt. Den Angaben zufolge ging die Beschwerde bereits am Dienstag nach Karlsruhe.

 

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2022 (dpa).