Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach eigenen Angaben die Zwangsvollstreckung eines Diesel-Fahrverbots in Düsseldorf beantragt. Ziel sei die Umsetzung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016, teilte die Umwelthilfe am 21.06.2018 mit. Sollten Zwangsgelder nicht fruchten, könnte als härtere Maßnahme Zwangshaft gegen Nordrhein-Westfalens Umweltministerin oder gegen den Ministerpräsidenten des Landes Armin Laschet (CDU) beantragt werden. Vom VG war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
DUH will Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf ab 01.01.2019 durchdrücken
Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in Nordrhein-Westfalen für unverhältnismäßig. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote verhängen sollte, "gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen". Die DUH will mit dem Vollstreckungsverfahren für Düsseldorf ab spätestens 01.01.2019 ein Diesel-Fahrverbot durchsetzen. Der Antrag richte sich gegen die nordrhein-westfälische Landesregierung. Nur mit Diesel-Fahrverboten sei es möglich, den Grenzwert für das Abgasgift Stickstoffdioxid kurzfristig einzuhalten.
Redaktion beck-aktuell, 21. Juni 2018 (dpa).
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Hermann/Schulte/Michalk, Die Umsetzung von Gerechtigkeitskonzepten im Luftreinhaltungsrecht - Stand und Perspektiven, ZfU 2016, 266
VG München, Rechtswidrigkeit des Luftreinhalteplan München, ZUR 2012, 699
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