Effizienzvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge
Das Expertengremium fordert in dem Gutachten zudem, dass sich die Bundesregierung für "anspruchsvolle Zielvorgaben" für EU-Flottengrenzwerte 2025 und 2030 einsetzen solle. Die Grenzwerte sollten zudem zu Flottenzielwerten für den durchschnittlichen Endenergieverbrauch weiterentwickelt werden. Nach Ansicht des SRU sollen die Zielwerte zudem mit antriebsspezifischen Mindesteffizienzvorgaben kombiniert werden. Auch Grenzwerte beziehungsweise Effizienzvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge sollten nach Auffassung des SRU eingeführt werden.
Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs
Mit Blick auf den Schiffsverkehr fordert der SRU, auf nationaler Ebene das Steuerprivileg für Schiffskraftstoff – als einen "ersten Schritt hin zu mehr Kostenwahrheit" – abzuschaffen. Auf europäischer Ebene müsse auf eine CO2-Bepreisung des Kraftstoffes hingearbeitet werden. Bis 2050 solle im Rahmen der International Maritime Organization eine vollständige Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs angestrebt werden.
Besteuerung von Flugbenzin
Handlungsbedarf sieht der SRU ebenfalls im Luftverkehr. Auch hier schlägt das Gremium eine Kombination nationaler, europäischer und internationaler Maßnahmen vor. National ließe sich demnach durch die Besteuerung von Kerosin eine Wirkung erzielen, wenn dies in Kooperation mit anderen Staaten geschehe. Auf EU-Ebene könne klimapolitisch durch eine Verschärfung der Reduktionsziele gehandelt werden, schlägt der SRU vor.