Änderungsantrag der Union scheiterte
Für den Gesetzentwurf, über den in geänderter Fassung abgestimmt wurde, votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion, AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Ein Änderungsantrag, mit dem die Union unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand keine Mehrheit.
Kommunen sollen von Einnahmen profitieren
Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.
Vermüllung der Umwelt soll eingedämmt werden
Vertreter der Koalitionsfraktion lobten den Gesetzentwurf als eine gute Umsetzung des letzten Bausteins der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen und die Hersteller mit in die Verantwortung zu nehmen, betonten Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dabei verwiesen sie auch auf Änderungen des Gesetzentwurfes: So sei nun unter anderem vorgesehen, das Gesetz auf Wunsch der Kommunen möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten. Schon jetzt werde man, anders als ursprünglich geplant, auch Hersteller von Plastikteilen für Feuerwerkskörper einbeziehen.
Union will Einwegkunststoffkommission paritätisch besetzen
Die Unionsfraktion warb in der Diskussion noch einmal dafür, die Einwegkunststoffkommission paritätisch zu besetzen. Da die Kommission ohnehin nur beratend tätig werde, sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Hersteller darin nicht gleichgestellt vertreten seien.
AfD-Fraktion: Neuregelung verfehlt Ziel
Die AfD-Fraktion kritisierte die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht: Dem Umweltschutz diene der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht, stattdessen führe die Einführung einer Abgabe für die Hersteller nur dazu, dass die Allgemeinheit doppelt belastet würde. Die Verursacher von "Littering" (Vermüllung) würden nicht erreicht. Dem hielt eine Vertreterin der FDP-Fraktion entgegen, dass es kaum möglich sei, die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen. Dies habe man geprüft. Praktikable und bürokratiearme Ideen habe auch die Opposition nicht aufgezeigt.
Linksfraktion moniert fehlenden Beitrag zu Aufbau von Mehrwegstrukturen
Die Linksfraktion schließlich monierte, die Bundesregierung habe die Chance verpasst, mit dem Gesetz auch einen Beitrag zum Aufbau von Mehrwegstrukturen zu leisten.