Umweltausschuss: Kontroverse Diskussion um Zertifikate-Handel

Den bevorstehenden nationalen CO2-Zertifikatehandel hält der eine für verfassungskonform, der andere für verfassungswidrig: Kontroverse Befunde waren am 16.09.2020 kennzeichnend für die Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen). Gegenstand war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG – BT-Drs. 19/19929).

Höhere Preise für Emissionszertifikate in Einführungsphase

Mit dem BEHG war ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt worden. Die angepeilte Änderung sieht nun unter anderem eine Erhöhung der Preise für die Emissionszertifikate in der Einführungsphase zwischen 2021 bis 2026 vor.

Gesetzgeberische Klarstellung gefordert

Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände verwies auf ein Rechtsgutachten, demzufolge Siedlungsabfall und Klärschlamm nicht als Brennstoff im Sinne des BEHG anzusehen sei. Das Bundesumweltministerium vertrete offenbar eine gegenteilige Rechtsauffassung. Eine gesetzgeberische Klarstellung sei unbedingt erforderlich. Ansonsten drohe für die Kommunen und ihre Betriebe bis zu einer eventuellen Klärung durch Gerichte eine langjährige rechtliche Unsicherheit, in der Planungen und Investitionsentscheidungen erheblich erschwert seien. Die avisierte zusätzliche Belastung mit der Pflicht zum Erwerb von CO2-Zertifikaten sehe die Bundesvereinigung wegen der ohnehin großen Herausforderungen für die Stabilität der kommunalen Gebühren kritisch.

Streit um Siedlungsabfälle und Klärschlamm

Der Verband der kommunalen Unternehmen liest laut Michael Wübbels aus dem Rechtsgutachten ebenfalls die Bestätigung seiner Position heraus, dass Siedlungsabfälle und Klärschlamm "nicht in den Anwendungsbereich des BEHG fallen, rechtlich auch nicht fallen dürfen und abfallwirtschaftlich auch nicht fallen sollten". Patrick Hasenkamp (Abfallwirtschaftsbetriebe Münster) schlug in die nämliche Kerbe. Siedlungsabfälle mit ihren deutlich geringeren Heizwerten müssten aus dem Gesetz herausgenommen werden. Ohnehin sei das Preisniveau in der kommunalen Abfallwirtschaft hoch. Dies habe schon zu Ausweichbewegungen in der EU wie dem deutlichen Anstieg des Exports von brennbaren Abfällen nach Tschechien geführt.

Abschaffung der Heizwertgrenze gefordert

Eric Rehbock (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung) sagte, nach der jetzigen Systematik fielen Abfälle mit höheren durchschnittlichen Heizwerten unter die Energiesteuerpflicht und damit unter die zukünftige Emissionshandelspflicht, Abfälle mit niedrigeren durchschnittlichen Heizwerten sowie Siedlungsabfälle jedoch nicht. Er machte sich aus umweltpolitischen, aber auch wettbewerbspolitischen Gründen für die Abschaffung der Heizwertgrenze stark.

Nicht von Begründung für Verfassungswidrigkeit des BEHG überzeugt

Henning Tappe von der Universität Trier sah keine überzeugende Begründung für eine Verfassungswidrigkeit des BEHG. Mit der CO2-Bepreisung wolle der Gesetzgeber zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Er verfolge damit legitime Interessen, die einen sachlichen Grund für die Zahlungs- beziehungsweise Abgabepflicht im Rahmen des nationalen Energiehandelssystems darstellten.

Erhöhung der Preise als "wichtigster und kritischster Punkt" gesehen

Für Alexander Dilger (Universität Münster) ist die Erhöhung der Preise für die Emissionszertifikate der "wichtigste und kritischste Punkt" der geplanten Gesetzesänderung. Auf Dauer könne es zu höheren Preisen als für die EU-Zertifikate kommen. Ideal wäre seiner Meinung nach eine EU-weite oder sogar global einheitliche Lösung. Wenn diese politisch nicht erreichbar sei, wäre es, so seine Überlegung, effizienter und auch einfacher, auf eine eigene deutsche Preisbildung zu verzichten, sondern den Preis für die EU-Emissionszertifikate auch für die Sektoren Verkehr und Heizen in Deutschland zu verwenden.

Verankerte "verfassungswidrige Regelung" unverändert

Rainer Wernsmann von der Universität Passau stellte fest, mit dem Änderungsgesetz werde die "sogenannte CO2-Bepreisung" erhöht, allerdings bleibe die im Gesetz verankerte verfassungswidrige Regelung, den Ausstoß von CO2 mit festen Preisen je ausgestoßener Mengeneinheit zu belasten, unverändert. Der Verfassungsverstoß werde bei Umsetzen der geplanten Gesetzesänderung "infolge der Erhöhung der sogenannten Preise" noch vertieft.

Vorziehen geplanter CO2-Preis-Erhöhung in nationalem Emissionshandelssystem vorgeschlagen

Patrick Graichen (Agora Energiewende) schlug ein sofortiges Vorziehen der geplanten CO2-Preis-Erhöhung im nationalen Emissionshandelssystem vor. Bereits ab 2021 solle der CO2-Preis statt 25 Euro direkt 50 Euro pro Tonne betragen. Diese Erhöhung generiere Mehreinnahmen von rund acht Milliarden Euro für den Bundeshaushalt, die durch eine Absenkung der EEG-Umlage sozialverträglich an die Verbraucher weitergegeben werden könnten.

CO2-Preis vor allem für KMU als zu hoch empfunden

Christian Schimansky (Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie) erklärte, dass laut interner Umfragen die vom nationalen Emissionshandelssystem betroffenen Unternehmen zum Teil keine technischen Alternativen und so gut wie nie die finanziellen Mittel hätten, um in ihren Produktionsprozessen die benötigten Brennstoffe zu ersetzen. Liquidität sei das Hauptproblem kleinerer und mittelständischer Unternehmen, vor allem in der jetzigen Krise. Um deren Existenz nicht zu gefährden, dürfe das nationale Emissionshandelssystem vorerst allenfalls mit einem deutlich geringeren CO2-Preis als 25 Euro je Tonne eingeführt werden. Schimansky warnte davor, dass den Betrieben nur der Weg ins EU-Ausland bleibe.

Vorgesehene Schritte für Haushalte und Unternehmen als "unspezifisch und asynchron" gerügt

Ralf Bartels (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) mahnte an, mit dem Gesetz verbundene Belastungen und Entlastungen zeitlich zu koppeln. Die vorgesehenen Schritte seien für Haushalte und Unternehmen unspezifisch und asynchron.

Redaktion beck-aktuell, 16. September 2020.

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