Umweltausschuss: Geplante Änderungen beim Gewässerschutz umstritten

Experten sehen in einer Anhörung im Umweltausschuss am 25.05.2020 die von der Regierung geplanten gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Allerdings erachten die Kommunen den Vollzug als problematisch und die Landwirte sehen sich zunehmend überfordert. Kritik kommt auch von Naturschutzverbänden.

Gesetzentwurf sieht Schutzstreifen vor - Kommunen befürchten erheblichen Vollzugsaufwand

Bei einer Hangneigung von 5% und mehr soll nach der Neuregelung zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke von mindestens fünf Metern Breite erhalten oder hergestellt werden. Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußerte Zweifel an der Praktikabilität bei der Ermittlung der Hangneigung. Es sei stark zu befürchten, dass der in dem Gesetzentwurf gewählte Ansatz mit einem erheblichen Vollzugsaufwand verbunden sein werde, der regelmäßig die unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise treffen dürfte. Für die Umsetzung der Regelung müssten die zuständigen Behörden alle landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern zunächst auf ihre Neigung hin überprüfen, um die betroffenen Flächen überhaupt zu ermitteln.

Landwirte kritisieren weitere Verschärfungen im Wasserrecht

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht laut Steffen Pingen die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes parallel zur am Monatsbeginn in Kraft getretenen Änderung der Düngeverordnung sehr kritisch. Der Verband habe nicht zuletzt in der aktuellen Situation kein Verständnis dafür, dass nunmehr weitere Verschärfungen im Wasserrecht in Angriff genommen werden. Er warb dafür, die Novelle auszusetzen und zunächst das neue Düngerecht in der Praxis wirken zu lassen. Sollte der Gesetzgeber an seinem Vorhaben festhalten, bedürfe es dringend der Überarbeitung der geplanten Regelungen.

Energie- und Wasserwirtschaft begrüßen geplante Neuregelung

Michaela Schmitz erklärte für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sie begrüße die vorgesehene Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Ergänzung der vollumfänglichen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie aus vielfältigen Gründen. So seien ausreichende Abstände zu Oberflächengewässern ein wesentlicher Schritt, um direkte Einträge von Düngemitteln in Gewässer oder ein nachträgliches Abschwemmen zu verhindern. Sie hob die Bedeutung der Gewässerrandstreifen mit Blick auf ihre Funktionen als Schutz und Puffer hervor.

Maßnahmen verbessern Biodiversität und Hochwasserschutz

Erwin Manz vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten bescheinigte der vorgesehenen Regelung, einen zusätzlichen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und des naturnahen Hochwasserschutzes zu leisten. Eine größere Ausdehnung von Gewässerrandstreifen würde zu einem höheren Schutz der Gewässer beitragen. Auf jeden Fall sei für den effektiven Stoffrückhalt wichtig, dass auch kleine und kleinste Gewässer die Schutzstreifen erhielten.

Zweckverband: Gewässerrandstreifen vermindern Schadstoffeintrag

Professor Lothar Scheuer (Aggerverband) wies darauf hin, dass Verbotsvorschriften formuliert werden, damit Gewässerrandstreifen ihre geforderte Funktion übernehmen können. Allerdings fielen Pflanzenschutzmittel und Düngemittel nicht unter die Verbote. Zahlreiche Untersuchungen hätten die hohe Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen belegt. Mit ihnen solle ein weitergehender Schutz der Gewässer vor schädlichen diffusen Einträgen durch Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor, vor Pflanzenschutzmitteln und Sedimenteintrag erreicht werden.

Naturschutzverbände kritisieren Maßnahmen als unzureichend

Für Julia Mußbach (NABU - Naturschutzbund Deutschland) ist die Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes dringendst notwendig. Der Gesetzentwurf sei aber unzureichend. Auch bei geringerer Hangneigung als fünf Prozent versickere ein Teil des gelösten Düngers im Boden und fließe mit dem Grundwasser dem angrenzenden Oberflächengewässer zu. Sie forderte zudem einen bundesweit einheitlichen Gewässerrandstreifen von zehn Metern. Auf ihm müsse der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verboten werden. Ilka Dege (Deutscher Naturschutzring - DNR) setzte sich für einen bundesweit einheitlichen, zehn Meter breiten Randstreifen auch an Gewässern ohne Hanglage ein. Nach ihrem Befund liegt die geplante Änderung nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen im unmittelbaren Interesse der Bundesrepublik. Einer Nichtumsetzung des EU-Rechts stünden allein durch die Strafzahlungen Kosten gegenüber, die den Erfüllungsaufwand der geplanten Regelung um ein Vielfaches überstiegen.

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2020.