Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge ist noch unklar, ob und wie der Bund rechtlich tätig werden wird. Bei der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 28.02.2018 erklärte ein Vertreter des Umweltministeriums, dass es nach der bisherigen Begründung des Urteils keine bundesrechtliche Regelung brauche. In der Pflicht seien zunächst die Länder. Er erwarte aber, dass im Zuge der Debatte auch über eine vom Bund zu setzende Rahmenregelung, etwa die "Blaue Plakette", diskutiert werden wird. Innerhalb der Bundesregierung herrsche bei dem Thema Uneinigkeit.
Ministerium: Gesamte Automobilindustrie in der Pflicht
Grundsätzlich sei mit dem Urteil das Recht der Bevölkerung auf saubere Luft bekräftigt worden, sagte der Vertreter des Ministeriums. Im Hinblick auf Software- und Hardwareupdates durch die Hersteller erwarte das Umweltministerium auch eine technische Nachrüstung. Die Frage der Kostenübernahme werde noch eine Debatte zur Folge haben. Er sprach sich dagegen aus, die Dieselbesitzer oder den Steuerzahler bezahlen zu lassen. Die gesamte Automobilindustrie müsse sich in der Verantwortung sehen. Der Ministeriums-Vertreter verwies zudem auf das "Sofortprogramm Saubere Luft", das im November 2017 auf den Weg gebracht worden ist.
Union: Debatte über Fahrverbote nicht weiter politisch ausschlachten
In der Debatte zu dem Bericht des Ministeriums-Vertreters stellten die Ausschussmitglieder vor allem Fragen zu konkreten Maßnahmen, wie die Bundestagspressestelle am 28.02.2018 mitteilte. Ein Vertreter der Unions-Fraktion forderte zudem mit Verweis auf Äußerungen des Hamburger Umweltsenators, die Debatte über Fahrverbote nicht weiter "politisch auszuschlachten". Die betroffenen Dieselbesitzer dürften nicht weiter verunsichert werden.
SPD und Linke setzen auf Verursacherprinzip
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion betonte mit Blick auf mögliche Nachrüstungen, dass das Verursacherprinzip zu gelten habe. Ähnlich äußerte sich ein Vertreter der Links-Fraktion, der zudem dem Bundesverkehrsministerium vorwarf, bei dem Thema versagt zu haben.
Weitere Oppositionsstimmen aus dem Ausschuss
Eine Vertreterin der FDP-Fraktion sagte, dass in München und Düsseldorf sehr konkret Fahrverbote drohten, in Stuttgart hänge dieses "Damoklesschwert" nur wenig höher. Ein Vertreter der AfD-Fraktion sagte, dem Gericht sei kein Vorwurf zu machen. Allerdings seien die NOx-Grenzwerte "völlig willkürlich" und müssten überprüft werden. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte hingegen, dass die Grenzwerte nicht in Frage gestellt werden sollten.
Redaktion beck-aktuell, 1. März 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Lenz, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Umweltzonen trotz grüner Plakette?, NVwZ 2017, 858
Faßbender, Der Dieselskandal und der Gesundheitsschutz, NJW 2017, 1995
Koehl, Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge (zugleich Besprechung von BayVGH vom 27.2.2017 – 22 C 16.1427), ZFS 2017, 424
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