Umstrukturierungen von Unternehmen sollen rechtssicherer werden
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Umstrukturierungen von Unternehmen sollen nach dem Willen des Bundesjustizministeriums rechtssicherer und effizienter werden. Das Ministerium hat am Mittwoch den Referentenentwurf eines Gesetzes veröffentlicht, mit dem die Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen umgesetzt werden soll. Daneben enthält der Entwurf eine Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen.

Europaweit kompatibles Verfahren geplant

Der Entwurf sieht für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Einführung eines rechtssicheren europaweit kompatiblen Verfahrens vor, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.

Rechte der Minderheitsgesellschafter sollen vereinheitlicht werden

Für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Umwandlungen sollen die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht werden, die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung werde beendet. Das Spruchverfahren stehe künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung.

Leichtere Anpassung der Wertverhältnisse bei Übertragung von Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften erhalten nach der Neuregelung die Möglichkeit, erforderliche Anpassungen der Wertverhältnisse übertragender und übernehmender Gesellschaften durch zusätzliche Aktien auszugleichen. Das schone die Liquidität und erleichtere Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums.

Mehr Schutz für Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren

Der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren soll nach dem Gesetzentwurf gestärkt und ihr Rechtsschutz effizient ausgestaltet werden.

Rechte von Beschäftigten werden erweitert

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben erhalten, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.

Stellungnahmen zum Entwurf bis 6. Mai möglich

Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, wurde der Referentenentwurf heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Die interessierten Kreise hätten nun Gelegenheit, bis zum 06.05.2022 Stellung zu nehmen. 

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2022.