Europaweit kompatibles Verfahren geplant
Der Entwurf sieht für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Einführung eines rechtssicheren europaweit kompatiblen Verfahrens vor, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.
Rechte der Minderheitsgesellschafter sollen vereinheitlicht werden
Für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Umwandlungen sollen die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht werden, die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung werde beendet. Das Spruchverfahren stehe künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung.
Leichtere Anpassung der Wertverhältnisse bei Übertragung von Aktiengesellschaften
Aktiengesellschaften erhalten nach der Neuregelung die Möglichkeit, erforderliche Anpassungen der Wertverhältnisse übertragender und übernehmender Gesellschaften durch zusätzliche Aktien auszugleichen. Das schone die Liquidität und erleichtere Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums.
Mehr Schutz für Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren
Der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren soll nach dem Gesetzentwurf gestärkt und ihr Rechtsschutz effizient ausgestaltet werden.
Rechte von Beschäftigten werden erweitert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben erhalten, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.