Vereinigtem Königreich droht Geldstrafe
Britische Gerichte sind nach Ansicht der Kommission gar nicht zuständig. Am Ende des Vertragsverletzungsverfahrens könnte der EuGH eine Geldstrafe gegen das Vereinigte Königreich verhängen.
Rumänien ließ Förderprogramm früher auslaufen
Hintergrund ist ein langwieriges Verfahren, in dem schwedische Investoren den Umweg über britische Gerichte gesucht hatten. Rumänien hatte im Zuge seines EU-Beitritts 2005 ein gegen EU-Recht verstoßendes Förderprogramm vier Jahre früher als geplant auslaufen lassen. Die Investoren verlangten Schadenersatz von Rumänien für die versprochenen staatlichen Beihilfen zuzüglich entgangener Gewinne.
Kommission geht von Verstoß gegen EU-Recht aus
Ein Schiedsgericht gab ihnen im Jahr 2013 recht, dem schob die EU-Kommission jedoch einen Riegel vor. Solche Schiedssprüche daraufhin durch die Gerichte des Vereinigten Königreichs anerkennen und vollstrecken zu lassen, ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit EU-Recht vereinbar.
Erhebliche Auswirkungen bei Investitionsstreitigkeiten
Dass Großbritannien auch nach dem Brexit vor dem EuGH verklagt werden kann, ist der Kommission zufolge im Austrittsvertrag geregelt. Die Brüsseler Behörde ist der Auffassung, dass das britische Urteil erhebliche Auswirkungen auf die Anwendung des EU-Rechts bei Investitionsstreitigkeiten hat.