Umstrittene Regelung zur Kürzung von NS-Opferrenten aufgehoben

Die Bundesregierung hat Opfern des Nationalsozialismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim bisher die Opferrente gekürzt. Nun hat das Bundesfinanzministerium diese umstrittene Regelung aufgehoben. Alle Berechtigten, die seit Januar 2019 in ein Heim umgezogen sind, "erhalten weiterhin Leistungen in der Höhe, die sie zum Zeitpunkt des Umzugs erhalten haben", heißt es in der Durchführungsanordnung. Sie richtet sich an die für die Zahlungen zuständige Generalzolldirektion Köln und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Ministerium hatte bisher argumentiert, dass bei einem Heimumzug der finanzielle Bedarf der NS-Opfer sinke, weil andere Einrichtungen hinzuträten, die Kosten übernähmen.

Praxis jahrelang kaum bekannt

Nun sind mindestens 415 Euro im Monat zu zahlen. Für Berechtigte, die vor 2019 in einen Heim umgezogen sind, gilt die Neuregelung mit Wirkung ab Beginn 2019. Die Kürzungsregelung war unter Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) durch eine Änderung bei den Härtefallrichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) eingeführt worden – die Linke hatte den amtierenden Minister Olaf Scholz (SPD) aufgerufen, die jahrelang kaum bekannte Praxis zu ändern.

Auslöser der Debatte: Fall des Friedensaktivisten Ludwig Baumann

Auslöser der Debatte war der Fall des Wehrmachtsdeserteurs und Friedensaktivisten Ludwig Baumann, der am 05.07.2018 in Bremen verstorben war. Weil er offensichtlich zu spät den Umzug in ein Pflegeheim gemeldet hatte, erhielt sein Sohn nach dem Tod eine Rückzahlungsforderung über rund 4.000 Euro. Baumann, der wegen Kriegsverrats erst zum Tode verurteilt und dann in ein KZ gekommen war, bezog seit 1993 Opferrente. 2017 zog der Träger des Aachener Friedenspreises in ein Heim – statt 660 Euro wurden ihm nur noch 352 Euro "Heimtaschengeld" bewilligt.

26 Fälle von Neuregelung betroffen

Laut Bundesregierung gibt es aktuell noch 26 Fälle, auf die die Neuregelung zutrifft – somit geht es um recht geringe Summen. Der Parlamentsgeschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, sagte der dpa, der Vorstoß des Finanzministeriums sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. "Er war allerdings längst überfällig, um die beschämende und diskriminierende Kürzung der Härteleistung für die wenigen noch lebenden Opfer zu beenden." Die Änderung sei auch das Resultat der Proteste der Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz sowie eines entsprechenden Linken-Antrags. Notwendig sei aber statt 415 Euro eine Zahlung von mindestens rund 540 Euro im Monat, so Korte. Die Linke will das im Bundestag durchsetzen.

Gesamtaufwendungen betrugen 2017 rund 733.000 Euro

Die Gesamtaufwendungen für NS-Opferrenten und Entschädigungen an Euthanisieopfer oder Zwangssterilisierte betrugen 2017 rund 733.000 Euro. Die durchschnittliche Leistung betrug rund 600 Euro monatlich.

Opfern des Nationalsozialismus gedacht

Im Bundestag wurde am 31.01.2019 der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der Holocaust-Überlebende Saul Friedländer warnte dabei vor der Rückkehr von Nationalismus, Verschwörungstheorien und Judenhass. "Antisemitismus ist nur eine der Geißeln, von denen jetzt eine Nation nach der anderen schleichend befallen wird", sagte der israelische Historiker vor dem Bundestag. Anlass war die Befreiung des deutschen Konzentrationslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27.01.1945.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2019 (dpa).

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