Umstrittene Notwehr-Reform in Italien nimmt letzte Hürde

Eine umstrittene Reform des Notwehr-Gesetzes in Italien hat die letzte Hürde genommen. Der Senat gab am 28.03.2019 grünes Licht für die von Innenminister Matteo Salvini forcierten Änderungen, die Einbruchsopfern mehr Rechte geben sollen, sich gegen Einbrecher zu wehren – auch mit der Waffe. Die Opposition kritisiert das Gesetz. Richter und Strafverteidiger warnen davor, dass die Reform eine falsche Botschaft sende, indem suggeriert werde, dass es künftig immer gerechtfertigt sei, auf Eindringlinge zu schießen.

Höhere Strafen für Einbruch, Hausfriedensbruch und Raub

Das italienische Strafrecht sah auch zuvor ein Recht auf Notwehr unter bestimmten Bedingungen vor. Neu ist zum Beispiel, dass Personen, die aus Notwehr Einbrecher verletzt haben, nicht mehr zu Schmerzensgeld verurteilt werden können. Zudem soll straffrei bleiben, wer im "Zustand schwerwiegender Beunruhigung" die Grenzen der Notwehr überschritten und überzogen auf einen Angriff reagiert hat. Künftig gibt es außerdem höhere Strafen für Einbruch, Hausfriedensbruch und Raub.

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2019 (dpa).

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