Anträge wegen anhaltender Ermittlungen noch offen
Dies geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums (BT-Drs. 19/12692) auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Das Bundeszentralamt für Steuern habe über diese Anträge aufgrund der anhaltenden Ermittlungen noch nicht entschieden. Es handele sich um in Prüfung befindliche und noch nicht ausgezahlte Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer, teilte das Bundesfinanzministerium der dpa mit. "Diese Anträge wurden nicht positiv beschieden, eine Verjährung droht folglich nicht."
Anträge überwiegend 2011 gestellt
Die Anträge reichen bis 2006 zurück. Die weitaus meisten stammen aber aus dem Jahr 2011, kurz bevor das Steuerschlupfloch geschlossen wurde. Auf sie entfallen rund 585 Millionen Euro. Weitere 46 Anträge hat das Zentralamt bestandskräftig abgelehnt, bereits gezahlte Beträge zurückgefordert oder die Anträge wurden zurückgezogen. Diese Fälle beliefen sich auf zusammen rund 500 Millionen Euro.
Milliardenschaden durch cum-ex-Geschäfte
Bei Cum-Ex-Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Schaden soll in die Milliarden gehen.
Zwei britische Staatsbürger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung angeklagt
Ein erster Gerichtsprozess um solche Aktiendeals beginnt am 04.09.2019 vor dem LG Bonn. Angeklagt sind zwei britische Staatsbürger. Die Staatsanwaltschaft hat sie der besonders schweren Steuerhinterziehung angeklagt. Sie wirft ihnen vor, einen Schaden von über 440 Millionen Euro verursacht zu haben.
Grüne werfen Bafin Versagen vor
Die Grünen werfen der Finanzaufsicht Bafin vor, Cum-Ex-Ermittlungen nicht entschlossen vorangetrieben zu haben. Die dem Finanzministerium unterstellte Bafin habe seit 2007 von den Cum-Ex-Geschäften gewusst, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Paus. Die Bafin sei verpflichtet, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über eine mögliche Steuerhinterziehung zu informieren. "Trotzdem hat sie es nicht getan." Erst zehn Jahre später habe sie die erste Anzeige erstattet. Das zeige "das ganze traurige Desaster dieser Finanzaufsicht".
Bafin: Verdachtsfälle meist unmittelbar den Ländern mitgeteilt
Die Bafin teilte mit, sie habe "die weitaus größere Zahl der Verdachtsfälle - zumeist in Absprache mit dem BZSt - unmittelbar den zuständigen Finanzbehörden der Länder und den zuständigen Staatsanwaltschaften mitgeteilt". So habe die Behörde der Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen "alle bis Juli 2016 relevanten Fälle übermittelt, in denen ein Bezug zu möglichen Cum-Ex Sachverhalten festgestellt werden konnte".
Finanzministerium: 2017 fünf Anzeigen beim Bundeszentralamt eingegangen
Laut Finanzministerium sind beim Bundeszentralamt seit 2017 fünf Anzeigen mit Bezug auf Cum-Ex-Geschäfte eingegangen. Davon stammten vier von der Bafin und eine vom hessischen Finanzgericht. In allen diesen Fällen sei zuvor bereits straf- beziehungsweise steuerrechtlich ermittelt worden.