Um die Kriminalität in der EU grenzüberschreitend zu bekämpfen, richtet Deutschland beim Bundeskriminalamt eine zentrale Anlaufstelle zum europäischen Informationsaustausch ein. Das hat der Bundestag am Abend des 15. Januar beschlossen. "Nationale Erkenntnisse können künftig schnell, zuverlässig und nach gemeinsamen Standards an andere Staaten übermittelt werden oder von anderen Staaten bezogen werden", erläuterte der CSU-Innenexperte Thomas Silberhorn.
Die entsprechende EU-Richtlinie RL (EU) 2023/977 zum Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten hätte eigentlich schon im Dezember 2024 umgesetzt werden müssen. Weil dieser Termin verpasst wurde, leitete die Europäische Kommission bereits vor einem Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein – ebenso wie gegen 17 andere EU-Staaten, die den Termin ebenfalls nicht eingehalten hatten.


