Umsatzsteuersenkung jetzt auch für Fernwärme

Der Finanzausschuss hat in einer Sondersitzung beschlossen, dass die ab 01.10.2022 vorgesehene Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19% auf 7% auch für Fernwärme gelten soll. Die SPD-Fraktion verwies auf die besondere Bedeutung der Fernwärmeversorgung in Ostdeutschland. Außerdem sollen die Inflationsausgleichsprämien der Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit werden.

Opposition hält Begünstigung der Fernwärme in der Sache für sinnvoll

Der Änderung des bereits gebilligten Gesetzentwurfs zur Senkung der Umsatzsteuer stimmten alle Fraktionen zu. Kritik gab es aus der Opposition dennoch: Union und AfD bezeichneten das Verfahren als unverantwortlich und monierten, dass die Änderung nicht bereits in der vorherigen Sitzung abgehandelt wurde. Innerhalb kürzester Zeit habe man nun über ein Volumen von 2,1 Milliarden Euro entscheiden müssen. Inhaltlich stimme man jedoch zu, weil die Einbeziehung der Fernwärme sinnvoll sei. Die Fraktion Die Linke stimmte der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Fernwärme ebenfalls zu. Zuvor hatte sie sich bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs noch wegen rechtsförmlicher Bedenken enthalten, weil in dem Gesetzentwurf weiter auf die Gasumlage Bezug genommen werde, die es vermutlich nicht geben werde.

Redaktion beck-aktuell, 29. September 2022.