Fitnessstudios: Unzulässige AGB-Klauseln an der Tagesordnung

Rechtswidrige Klauseln und Probleme bei der Kündigung: Eine bundesweite Umfrage mehrerer Verbraucherzentralen zeigt nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 20.12.2016, dass bei Verträgen von Fitnessstudios vieles im Argen liegt.

Probleme bei Kündigungen

Die Verbraucherzentrale schreibt, die Umfrage zu Fitnessstudios mache deutlich, dass Rechtsverstöße und Verbraucherbenachteiligung weiterhin an der Tagesordnung seien. "Gerade, wenn Verbraucher wegen eines Umzugs oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Vertrag kündigen wollen, gibt es Probleme", sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bei über einem Drittel der Teilnehmer sei ei­ne außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert worden. Die nicht repräsentative Um­­frage sei von August bis Oktober 2016 gelaufen. 520 Verbraucher hätten daran teilgenommen.

Rechtswidrige Haftungsausschlüsse, versteckte Preiserhöhungen und unzulässige Änderungsvorbehalte zu Öffnungszeiten

Bei gut einem Drittel der Meldungen hätten Fitnessstudios die Haftung für mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust komplett oder generell ausgeschlossen, moniert Richter. Dies sei rechtswidrig. Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer hätten angegeben, dass ihr Vertrag Klauseln zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags enthalte, entweder wegen steigender Energie- und Unterhaltskosten oder wegen einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dabei handele es sich um eine versteckte Preiserhöhung. "Gerichte haben derartige Klauseln bereits als rechtswidrig eingestuft", betont Richter. Bei 13 Prozent der Teilnehmer behielten Studios es sich vor, jederzeit die Öffnungszeiten zu ändern. Auch das sei unzulässig.

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2016.

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