Erhebliche Defizite bei der Umsetzung der DS-GVO
Die Umsetzung der Verordnung sei etwa wegen neuer Richtlinien dazu nie vollständig abgeschlossen, bemängelten zudem 88% der Befragten. Gut zwei Drittel (68%) der Unternehmen sind der Auffassung, dass der strenge Datenschutz die Digitalisierung erschwere, sagte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. 61% meinen, in Deutschland übertreibe man es mit dem Datenschutz. Trotzdem hat die Mehrheit der Unternehmen die DS-GVO umgesetzt. 22% reklamieren für sich, die DS-GVO vollständig umgesetzt zu haben, 40% “größtenteils“. Ein Drittel räumt ein, sich nur “teilweise“ an die Verordnung angepasst zu haben. Die Defizite bei der Umsetzung sind dabei laut Umfrage nicht mehr so häufig auf fehlendes Fachpersonal zurückzuführen. Vor einem Jahr beklagte ein Drittel der Unternehmen einen Mangel an qualifizierten Beschäftigten. Dieser Wert sank in der aktuellen Umfrage auf 24%. Und auch bei den benötigten Finanzmitteln zeichnet sich eine leichte Entspannung ab: 2021 nannten 37% “fehlende finanzielle Ressourcen“ als eine der größten Herausforderungen bei der DS-GVO-Umsetzung, in der aktuellen Umfrage sank der Wert auf 32%.
Unternehmen sind auf internationale Datentransfers angewiesen
In der Umfrage machten die Unternehmen weiterhin deutlich, wie wichtig eine Rechtsgrundlage für internationale Datentransfers ist. 60% praktizieren eine Übertragung von personenbezogen Daten in Länder außerhalb der EU. Ein Verzicht auf diese Datentransfers würde gravierende Folgen haben. 60% der Unternehmen sagen, sie könnten dann einen globalen Sicherheits-Support nicht mehr aufrechterhalten, 57% geben an, dass sie bei einem Aus für Datentransfers bestimmte Produkte und Dienstleistungen nicht mehr anbieten könnten. 55% befürchten in diesem Fall Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern.
EuGH-Rechtsprechung stellt Praxis vor Probleme
Die Datentransfers in Länder außerhalb der EU stehen rechtlich auf wackeligen Beinen, weil der Europäische Gerichtshof in zwei Entscheidungen Absprachen für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik für ungültig erklärt hat. Im Juni 2020 hatte er den “Privacy Shield“ mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern. Mit einer ähnlichen Begründung hatte der EuGH im Oktober 2015 bereit das transatlantische Datenschutz-Abkommen “Safe Harbor“ einkassiert.