Anwaltschaft mehrheitlich gegen Lockerungen des Fremdbesitzverbotes
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Eine Umfrage unter der Anwaltschaft zeigt: Die Mehrheit der Teilnehmer steht einer Lockerung des Fremdbesitzverbots skeptisch gegenüber. Die Rechtsanwälte und -anwältinnen befürchten bei der Beteiligung von externen Kapitalgebern vor allem eine sachfremde Einflussnahme zulasten der anwaltlichen Unabhängigkeit.

Es gebe jedoch auch Stimmen, die sich für eine Öffnung aussprechen, so das Bundesjustizministerium, das die Umfrage gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer durchgeführt hat. Von den rund 165.000 zugelassenen Anwälten und mehreren tausend Patentanwälten hätten ca. 7.598 Personen aus allen Bundesländern an der Umfrage teilgenommen (93,5 % Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und 6,6 % Patentanwältinnen und Patentanwälte), 7.084 von ihnen die Umfrage vollständig beantwortet. 6,8% würden eine Lockerung zum Erhalt der (internationalen) Wettbewerbsfähigkeit als Chance begrüßen, 7,2% halten sie sogar für erforderlich.

Am größten ist die Ablehnung einer Lockerung des Fremdbesitzverbotes nach Angaben des Ministeriums bei Einzelanwältinnen und -anwälten. Partnerinnen und Partner und angestellte Anwältinnen und Anwälte von mittleren und großen Kanzleien, für die das Thema von größerer praktischer Relevanz ist, stehen einer Lockerung offener gegenüber. So lehnen von den Einzelanwälten und Einzelanwältinnen, die an der Umfrage teilgenommen haben, 64,8% eine Lockerung des Fremdbesitzverbots ab, von den Partnerinnen und Partnern in einer Kanzlei mit mehr als 20 Anwälten hingegen nur 53%.

Neue Brisanz hat die Frage nach der Beteiligung von Kapitalgebern laut Justizministerium aufgrund des gestiegenen Investitionsbedarfs durch die digitale Transformation gewonnen, aber auch aufgrund des laufenden EuGH-Verfahren zur Vereinbarkeit des Fremdbesitzverbotes mit europarechtlichen Vorgaben.

Redaktion beck-aktuell, bw, 21. Dezember 2023.