Ukraine: Verfassungsgericht sieht Parlamentsauflösung als legitim an

Das ukrainische Verfassungsgericht hat die von Präsident Wolodymyr Selenskyj angeordnete Parlamentsauflösung für verfassungsgemäß erklärt. Die meisten der 17 Richter entschieden örtlichen Medienberichten zufolge am 20.06.2019, dass dieser Schritt nicht gegen die Verfassung verstoßen hat. Fünf stimmten dagegen.

Präsident ohne eigene Fraktion

Zuvor hatten sich Abgeordnete der Volksfront-Partei von Ex-Regierungschef Arseni Jazenjuk an das Gericht gewandt. Streitpunkt war, wann die Regierungskoalition nicht mehr über die notwendige Mehrheit von 226 Abgeordneten verfügte – bereits 2016 oder erst im Mai 2019. Selenskyj setzte nach seinem Amtsantritt im Mai 2019 Wahlen für den 21.07.2019 an, um eine Parlamentsmehrheit zu erlangen. Der Politneuling verfügt bisher über keine eigene Fraktion. Regulär sollten die Wahlen am 27.10.2019 abgehalten werden. Am 20.06.2019 endete die Frist für die Anmeldung von Parteilisten zur Wahl. Umfragen zufolge kann die Diener-des-Volkes-Partei des Staatschefs mit einer satten Mehrheit rechnen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juni 2019 (dpa).

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