Ukraine: Präsident Selenskyj entlässt zwei Verfassungsrichter

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat mit einem umstrittenen Erlass die Ernennung von zwei Richtern des Verfassungsgerichts rückgängig gemacht. Der Gerichtsvorsitzende Alexander Tupizki und sein Kollege Alexander Kasminin "stellen eine Gefahr für die staatliche Unabhängigkeit und die nationale Sicherheit dar", hieß es in dem am Samstag in Kiew veröffentlichten Dekret.

Neue Runde in Streit mit Verfassungsgericht 

Damit geht der Streit zwischen Präsident Wolodymyr Selenskyj und dem Verfassungsgericht in eine neue Runde. Das Gericht hatte zuvor zum Ärger von Selenskyj einige der von westlichen Kreditgebern wie dem Internationalen Währungsfonds geforderte Bestimmungen gegen Korruption im Land einkassiert.

Beide Richter noch von Janukowitsch ernannt

Beide Richter waren 2013 durch den russlandfreundlichen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch ernannt worden. Laut Verfassung können Verfassungsrichter erst nach einer Verurteilung entlassen werden. Sechs der insgesamt 18 Richter werden vom Präsidenten ernannt. Die Amtszeit der beiden Richter wäre 2022 ausgelaufen. In dem Dekret beruft sich Selenskyj auf eine Entscheidung des Parlaments, in der die Regierungszeit Janukowitschs von 2010 bis 2014 als "widerrechtliche Machtergreifung" bezeichnet wird. Janukowitsch wurde im Februar 2014 nach drei Monate dauernden, prowestlichen Protesten gestürzt. Er floh danach ins benachbarte Russland.

Ermittlungsverfahren gegen Tupizki - Entlassung  erfordert laut Verfassung Verurteilung

Ende Dezember 2020 hatte Selenskyj Tupizki bereits beurlaubt. Gegen diesen läuft ein Ermittlungsverfahren. Ihm wird unter anderem Zeugenbeeinflussung vorgeworfen. Medienberichten über die Privatisierung eines Maschinenbetriebs zufolge soll er einen Zeugen zu einer Falschaussage bewogen haben. 

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2021 (dpa).