Neue Runde in Streit mit Verfassungsgericht
Damit geht der Streit zwischen Präsident Wolodymyr Selenskyj und dem Verfassungsgericht in eine neue Runde. Das Gericht hatte zuvor zum Ärger von Selenskyj einige der von westlichen Kreditgebern wie dem Internationalen Währungsfonds geforderte Bestimmungen gegen Korruption im Land einkassiert.
Beide Richter noch von Janukowitsch ernannt
Beide Richter waren 2013 durch den russlandfreundlichen Ex-Präsidenten Viktor Janukowitsch ernannt worden. Laut Verfassung können Verfassungsrichter erst nach einer Verurteilung entlassen werden. Sechs der insgesamt 18 Richter werden vom Präsidenten ernannt. Die Amtszeit der beiden Richter wäre 2022 ausgelaufen. In dem Dekret beruft sich Selenskyj auf eine Entscheidung des Parlaments, in der die Regierungszeit Janukowitschs von 2010 bis 2014 als "widerrechtliche Machtergreifung" bezeichnet wird. Janukowitsch wurde im Februar 2014 nach drei Monate dauernden, prowestlichen Protesten gestürzt. Er floh danach ins benachbarte Russland.
Ermittlungsverfahren gegen Tupizki - Entlassung erfordert laut Verfassung Verurteilung
Ende Dezember 2020 hatte Selenskyj Tupizki bereits beurlaubt. Gegen diesen läuft ein Ermittlungsverfahren. Ihm wird unter anderem Zeugenbeeinflussung vorgeworfen. Medienberichten über die Privatisierung eines Maschinenbetriebs zufolge soll er einen Zeugen zu einer Falschaussage bewogen haben.