Die Klimapläne der britischen Regierung sind einem Urteil des Londoner High Court zufolge rechtswidrig. Die Umweltorganisationen Friends of the Earth, Client Earth und Good Law Project hatten in ihrer Klage die konservative Regierung von Premierminister Rishi Sunak und seiner Tory-Partei angegriffen. Die Regierung setze zu sehr auf riskante Technologien wie die unterirdische Speicherung von CO2 und beschönige das Risiko verfehlter Klimaziele, so die Verbände.
Die Regierung hatte argumentiert, sie habe alle drei vorherigen CO2-Ziele zur Emissionsreduzierung erreicht und sei auf Kurs, künftige Ziele zu erreichen. Kommentatoren hatten dies aber bezweifelt. Es ist bereits das zweite Mal, dass der High Court ein Klimavorhaben der Regierung als rechtswidrig einstuft. Der vorige Plan - Net Zero Strategy genannt - erklärte nicht, wie die Ziele erreicht werden sollten, hatte das Gericht im Sommer 2022 entschieden. Daraufhin wurde eine neue Version erstellt, der Carbon Budget Delivery Plan.
Doch die Klimaschützer bezeichneten die Pläne als "reine Wunschvorstellung", klagten erneut - und sehen sich nun bestätigt. Zuletzt hatte die Regierung einige Klimaziele verwässert und das Vorgehen mit einem "pragmatischeren Ansatz" begründet, der Verbrauchern weniger Kosten aufbürde. Kommentatoren sind sich aber sicher, dass Sunak und seine Tory-Partei vor allem vor der für dieses Jahr geplanten Parlamentswahl um Stimmen konservativer Wähler werben wollen. Der "Guardian" berichtete am Freitag, die Regierung wolle Energiekonzernen erstmals erlauben, unter Offshore-Windkraftstandorten nach Öl und Gas zu suchen. Das Vorhaben sorgte auch für Kritik innerhalb Sunaks Partei.
Laut Sky News haben sich die zuständigen Minister darauf geeinigt, die Kritik des Gerichts innerhalb eines Jahres aufzunehmen. Die grundsätzliche Klimastrategie werde aber weiterhin verfolgt.
Klimaschützer auch in Deutschland erfolgreich?
Ob die Entscheidung eines weiteren ausländischen Gerichts zugunsten von Klimaschützern sich auch auf – sicher kommende – deutsche Entscheidungen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Insbesondere kommen hier die prozessrechtlichen Besonderheiten zum Tragen. In London – und auch kürzlich vor dem EGMR – waren jeweils Verbände mit ihren Klagen erfolgreich gewesen. In Deutschland dagegen hatte das BVerfG zuletzt die Klagebefugnis von Verbänden abgelehnt und nur Individualklagen zugelassen. Dennoch bleibt das Thema auch in Deutschland präsent. So wurde etwa am 26. April 2024 mit einer Mehrheit im Bundestag eine Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet, die höchst umstritten war und möglicherweise auch Gegenstand kommender Gerichtsentscheidungen sein wird.