Bußgelder wegen Missachtung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen uneinheitlich
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Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden. Ob es für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen bald ein bundesweit einheitliches Bußgeld gibt ist fraglich. Bund und Länder wollen dies bei einer Schaltkonferenz am 20.08.2020 besprechen. Wir geben einen Überblick über die aktuell geltenden Regeln.

Bislang keine einheitlichen Regelungen bei Missachtung der Maskenpflicht

Aktuell bestehen in den Ländern unterschiedliche Regelungen für die Folgen der Missachtung der Maskenpflicht. Wer in Baden-Württembergischen Bussen und Bahnen keine Maske trägt und dabei erwischt wird, muss nun mindestens 100 Euro Bußgeld zahlen. Zuvor lag die Untergrenze bei 25 Euro. Die Obergrenze für Maskenverweigerer liegt bei 250 Euro. In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Bei Verstößen beträgt der Bußgeld-Regelsatz 150 Euro. In Berliner Bussen und Bahnen kann bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro erhoben werden. Wer ab dem 24.08.2020 ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Hamburg Bus oder Bahn fährt und erwischt wird, muss 40 Euro zahlen.

Unterschiede bei der Höhe der Bußgelder sind groß

Die fehlende Abdeckung für Mund und Nase bei Benutzung von Bussen und Bahnen kostet in Hessen ohne vorherige Ermahnung 50 Euro. Wer in Mecklenburg-Vorpommern keine Maske im Öffentlichen Nahverkehr trägt, muss mit 150 Euro Bußgeld rechnen. In Niedersachsen sieht der Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer bislang nur 20 Euro Strafe vor. Bald könnte bei Verstößen in Bussen und Bahnen ein Bußgeld von 150 Euro kassiert werden. Nordrhein-Westfalen bittet Maskenmuffel im öffentlichen Nahverkehr mit 150 Euro Bußgeld zur Kasse. Rheinland-Pfalz erhebt dagegen nur ein Verwarngeld von zehn Euro. Die dortigen Kommunen können den Betrag aber erhöhen. In Mainz kostet ein Maskenverstoß zum Beispiel 50 Euro.

Mehrere Bundesländer verzichten sogar ganz auf Bußgelder

Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie auch das Saarland erheben derzeit gar kein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht. Im Saarland gibt es aber eine Regelung, nach der mit bis zu 500 Euro Bußgeld belangt werden kann, wer nicht dafür sorgt, dass in seinem öffentlichen Verantwortungsbereich Alltagsmasken getragen werden. Die Landesregierung in Sachsen hat angekündigt, ab dem 01.09.2020 bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 60 Euro einzuführen. Schleswig-Holstein fordert 150 Euro von Maskenverweigerern in Bussen und Bahnen. Thüringen ahndet Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Redaktion beck-aktuell, 20. August 2020 (dpa).