Auch die Beratungsleistung der Meldestelle, die beim Bundesamt für Justiz angesiedelt ist, werde rege in Anspruch genommen, sagte die Sprecherin. Sie wies zudem darauf hin, dass die Meldestelle einen "regelmäßigen fachlichen Austausch" mit den Hinweisgeberstellen des Bundeskartellamts und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht pflege.
Zur Zahl der bei internen Meldestellen von Unternehmen und Behörden seit Inkrafttreten des Gesetzes eingegangenen Meldungen liegen dem Bundesjustizministerium nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor.
Whistleblower-Gesetz
Das Whistleblower-Gesetz beruht auf Vorgaben der EU. Es soll Menschen, die Missstände aufdecken, vor Entlassung und Schikanen schützen. Behörden und Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen Anlaufstellen schaffen, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln vertraulich entgegennehmen und bearbeiten. Bei Verstoß gegen das Gesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten haben für die Einrichtung interner Meldestellen bis zum 17.12.2023 Zeit. Sie können auch mit anderen Unternehmen zusammen eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Die Einrichtung interner Meldestellen soll den Unternehmen zudem dadurch erleichtert werden, dass Dritte mit dieser Aufgabe beauftragt werden können oder diese innerhalb des Konzerns zentral bei der Konzernmutter angesiedelt werden kann. Das Gesetz sieht eine Geldbuße für Arbeitgeber vor, die der Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommen.
Zusätzlich wurde die externe Meldestelle geschaffen, bei der derzeit elf Menschen beschäftigt sind, zum Teil in Teilzeit. Die Meldestelle wird zudem von der IT-Abteilung und anderen Mitarbeitern des Bundesamtes für Justiz unterstützt. Das Gesetz stellt es Whistleblowern frei, ob sie Verstöße intern oder extern melden.